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   LAG Hamm, 17.08.2007 - 13 TaBV 30/07   

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https://dejure.org/2007,17560
LAG Hamm, 17.08.2007 - 13 TaBV 30/07 (https://dejure.org/2007,17560)
LAG Hamm, Entscheidung vom 17.08.2007 - 13 TaBV 30/07 (https://dejure.org/2007,17560)
LAG Hamm, Entscheidung vom 17. August 2007 - 13 TaBV 30/07 (https://dejure.org/2007,17560)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Schulung; Schulungsveranstaltung; Erforderlichkeit; Tarifvertrag; aktueller Tarifvertrag; Gleichstellungsabrede

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 37 Abs. 6 S. 1 BetrVG
    Schulung; Schulungsveranstaltung; Erforderlichkeit; Tarifvertrag; aktueller Tarifvertrag; Gleichstellungsabrede

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung eines Arbeitgebers zur Übernahme der sich aus der Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einer Schulungsveranstaltung ergebenden Kosten; Erforderlichkeit der Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung für ein Betriebsratsmitglied hinsichtlich tariflicher ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 06.05.2003 - 1 ABR 13/02

    Auskunftsanspruch bei "Vertrauensarbeitszeit

    Auszug aus LAG Hamm, 17.08.2007 - 13 TaBV 30/07
    Dabei ist vorauszuschicken, dass es allgemein zumindest für ein Betriebsratsmitglied notwendig ist, sich jeweils aktuell Kenntnisse über den (geänderten) Inhalt von Tarifverträgen zu verschaffen, sofern diese im Betrieb, wenn auch "nur" auf arbeitsvertraglicher Grundlage (vgl. BAG AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 61), zur Anwendung gelangen (vgl. BAG AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 4; LAG Hamm DB 1981, 1678; ArbG Aachen ARST 1975, 163; Fitting, 23. Aufl., § 37 Rdnr. 149; GK-BetrVG/Weber, 8. Aufl., § 37 Rdnr. 169).
  • BAG, 14.12.2005 - 4 AZR 536/04

    Auslegungsregel zur Gleichstellungsabrede - Ankündigung einer

    Auszug aus LAG Hamm, 17.08.2007 - 13 TaBV 30/07
    Hinzu kommt, dass das Bundesarbeitsgericht ein halbes Jahr vor der Beschlussfassung des Betriebsrates in seiner Entscheidung vom 14.12.2005 (4 AZR 536/04 - NZA 2006, 607) für die ab 01.01.2002 abgeschlossenen Arbeitsverträge eine Änderung der Rechtsprechung zur Auslegung der arbeitsvertraglichen Gleichstellungsabrede angekündigt hatte; danach sollen dynamische Verweisungen in Arbeitsverträgen auf einschlägige Tarifverträge und Tarifwerke fortan nicht mehr stets als bloße Gleichstellungsklauseln zu verstehen sein.
  • BAG, 04.06.2003 - 7 ABR 42/02

    Erforderlichkeit einer Schulungsveranstaltung für Betriebsratsmitglieder

    Auszug aus LAG Hamm, 17.08.2007 - 13 TaBV 30/07
    Davon ist auszugehen, wenn die erworbenen Kenntnisse unter Berücksichtigung der konkreten Verhältnisse im Betrieb und im Betriebsrat notwendig sind, damit der Betriebsrat seine gegenwärtigen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben sach- und fachgerecht erfüllen kann (zuletzt BAG AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 136).
  • BAG, 16.10.1986 - 6 ABR 14/84

    Erforderlichkeit der Schulung von Betriebratsmitgliedern im Arbeitsrecht

    Auszug aus LAG Hamm, 17.08.2007 - 13 TaBV 30/07
    Dabei hat der Betriebsrat sich allerdings nicht nach seinen subjektiven Vorstellungen zu richten; vielmehr muss er sich auf den Standpunkt eines verständigen Dritten stellen, der die Interessen des Betriebs einerseits und die des Betriebsrates und der Arbeitnehmerschaft andererseits gegeneinander abzuwägen hat (BAG AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 58, 67).
  • BAG, 23.07.1981 - 6 ABR 74/78

    Mitglied eines zivilen Gefolges - Einstellung - Betriebsvertretung der zivilen

    Auszug aus LAG Hamm, 17.08.2007 - 13 TaBV 30/07
    Dabei ist vorauszuschicken, dass es allgemein zumindest für ein Betriebsratsmitglied notwendig ist, sich jeweils aktuell Kenntnisse über den (geänderten) Inhalt von Tarifverträgen zu verschaffen, sofern diese im Betrieb, wenn auch "nur" auf arbeitsvertraglicher Grundlage (vgl. BAG AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 61), zur Anwendung gelangen (vgl. BAG AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 4; LAG Hamm DB 1981, 1678; ArbG Aachen ARST 1975, 163; Fitting, 23. Aufl., § 37 Rdnr. 149; GK-BetrVG/Weber, 8. Aufl., § 37 Rdnr. 169).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.01.2020 - 7 TaBV 14/19

    Erstattung von Reisekosten - Betriebsratsschulung - Grundsatz der

    Eine sachgerechte Betriebsratsarbeit erfordert ausreichende Kenntnisse über den für den Betrieb geltenden Manteltarifvertrag (vgl. BAG 9. Oktober 1973 - 1 ABR 6/73 - Rn. 19: nähere Kenntnisse des für den Betrieb geltenden Tarifrechts; LAG Hamm 17. August 2007 - 13 TaBV 30/07 - Rn. 35: jeweils aktuell Kenntnisse über den [geänderten] Inhalt von Tarifverträgen, sofern diese im Betrieb zur Anwendung gelangen; 11. März 1981 - 3 TaBV 125/80; Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier/Schelz , 30. Aufl. 2020, BetrVG § 37 Rn. 165; GK-BetrVG/ Weber , 11. Aufl 2018, § 37 Rn. 197: Tarifverträge, die für die Arbeit des Betriebsrats von Bedeutung sind; jeweils mwN.).
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